Australiens Bundesgericht verpflichtet Apple, iPhones ab März 2027 für alternative App-Marktplätze, direkte Downloads von Websites und andere Zahlungsdienste zu öffnen.
Die Anordnungen gelten für Nutzer, deren Apple-Account-Region auf Australien eingestellt ist. Entwickler im Apple Developer Program können unabhängig von ihrem Standort teilnehmen. Die Regeln sollen am 1. März 2027 um 2 Uhr deutscher Zeit in Kraft treten. Das entspricht 12 Uhr in Melbourne. Apple kann vom 1. bis 15. Februar mit Belegen eine gerichtliche Verlängerung bis zum 3. Mai beantragen.
Nutzer müssen Apps über konkurrierende Marktplätze und Websites finden, laden, installieren und aktualisieren können. Apple darf für den Zugang zu diesen Vertriebswegen keine Gebühren verlangen. Entwickler müssen die nötigen Werkzeuge im Wesentlichen zu denselben Bedingungen wie für den App Store erhalten. Apple darf sie wegen konkurrierender Stores oder Zahlungsdienste nicht benachteiligen.
Andere Zahlungswege und begrenzte Gebühren
Auch Apps im App Store dürfen alternative Zahlungssysteme anbieten oder auf andere Bezahlwege verlinken. Apple darf sein eigenes Bezahlsystem nicht zusätzlich zur Pflicht machen. Ebenso wenig darf Apple Meldungen über solche Transaktionen oder deren Prüfung verlangen. Entwickler dürfen über alternative Zahlungsdienste niedrigere Preise anbieten. Apple darf zudem nicht verlangen, dass außerhalb gekaufte Inhalte zusätzlich über sein eigenes Bezahlsystem angeboten werden.
Für Käufe über alternative Zahlungsdienste oder verlinkte Websites in Apps außerhalb des App Store darf Apple keine Gebühren erheben. Bei App-Store-Apps begrenzt das Gericht bestimmte Gebühren auf den vergleichbaren Satz für physische Waren oder Dienstleistungen. Hinzukommen dürfen echte, angemessene Zusatzkosten für digitale Käufe.
Apps außerhalb des App Store müssen weiterhin automatisierte Sicherheits- oder Datenschutzprüfungen durchlaufen. Apple oder ein qualifizierter Dritter muss sie außerdem notarisieren. Apple darf jedoch keine unverhältnismäßigen Hürden für die Installation schaffen. Zusätzliche Sicherheitsanforderungen für konkurrierende Zahlungswege müssen notwendig und verhältnismäßig sein; Entwickler müssen vorab eine Erklärung erhalten. Extern installierte Apps darf Apple nur in bestimmten Fällen entfernen oder deaktivieren, etwa bei schädlichen Inhalten, echten Sicherheitsrisiken oder rechtlichen Vorgaben.
Apple muss konkurrierende Marktplätze nicht im eigenen App Store anbieten, darf ihre Vorinstallation auf iPhones aber nicht verbieten. Das Gericht lehnte einen weltweiten Geltungsbereich ab. Zudem muss Apple 85 Prozent der Kosten tragen, die Epic Games im ursprünglichen Verfahren entstanden sind. Über Kosten späterer Verhandlungen ist noch nicht entschieden.
Apple kündigte Berufung an und will eine Aussetzung der Durchsetzung beantragen. Epic Games kündigte Fortnites Rückkehr in den australischen App Store für den 23. Oktober 2026 an. Die entsprechende gerichtliche Anordnung gilt bereits jetzt; Apple muss nach einem schriftlichen Antrag von Epic handeln.
Dem aktuellen Beschluss ging eine Entscheidung aus dem Jahr 2025 voraus. Damals stellte das Gericht fest, dass Apple seine Marktmacht durch Beschränkungen bei App-Vertrieb und Zahlungen missbraucht hatte.
Quellen:
Federal Court of Australia
Epic Games
Apple